Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 06.12.2005

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   OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05   

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OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2006,6006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gutachtervertrag: Schadensersatz wegen des unterlassenen Hinweises eines Bodengutachters auf die Erforderlichkeit erneuter Hinzuziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhafte Anfertigung eines geologischen Gutachtens als Grund für einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung; Erfordernis einer Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Geschädigten bei der Bestimmung einer ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 635 (a.F.)
    Haftung eines Bodengutachters; Mitverschulden des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurechnung bei Einsatz eines Sonderfachmanns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflichten des Bodengutachters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung von Architektenverschulden bei Haftung des Bodengutachters? (IBR 2007, 1199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 818
  • BauR 2007, 765
  • BauR 2007, 908
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2006 - 9 U 61/05
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 10.07.2003 (NJW-RR 2003, 1454) zugrunde liegenden Fall, in dem Fehler eines Bodengutachtens vom Architekten nicht erkannt wurden und der Architekt insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn anzusehen war.
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   OLG Naumburg, 06.12.2005 - 9 U 61/05   

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OLG Naumburg, 06.12.2005 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2005,43021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.12.2005 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2005,43021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 9 U 61/05 (https://dejure.org/2005,43021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Hamburg, 19.05.2017 - 321 O 172/14

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsschluss mit dem Mieter einer gewerblichen

    Dies ergäbe sich auch aus der Bestätigung der Belieferung mit Schreiben vom 07.03.2013 (Anlage K5) unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Sachsen-Anhalt vom 06.12.2005, Az. 9 U 61/05.

    Jedenfalls ergibt sich insoweit auch kein konkludenter Vertragsschluss entsprechend der Erwägungen aus dem Urteil des OLG Sachsen-Anhalt vom 06.12.2005, Az. 9 U 61/05.

  • OLG Celle, 12.04.2012 - 13 U 105/11

    Voraussetzungen einer Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für

    Grundsätzlich kann auch der Mieter (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 71/56, BGHZ 23, 175, 178; OLG Naumburg, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 9 U 61/05, juris Rn. 31) oder Pächter (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VIII ZR 7/04, a. a. O., Rn. 2) durch die bloße Entnahme Vertragspartner werden.

    bb) Ob es für die Frage, wie die Klägerin - als Energieversorgerin - das Verhalten der Beklagten verstehen durfte, auch auf die zwischen den Mietvertragsparteien getroffene Vereinbarung zur Versorgung mit Strom und Gas ankommt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 9 U 61/05, juris Rn. 31), kann hier ebenfalls mit Blick darauf dahinstehen, dass in dem dort entschiedenen Fall der Vertrag - anders als hier - allein durch den Bezug von Strom und Gas durch die Beklagte zustande gekommen ist.

  • AG Mannheim, 04.12.2009 - 3 C 390/09

    Stillschweigender Abschluss eines Gasversorgungsvertrages mit einem

    Dem steht die Vereinbarung des Mieters mit seinem Vermieter nicht entgegen, wonach er monatliche Vorschüsse auch auf den Gasbezug leistet, denn maßgeblich ist auf den Horizont und die Verständnismöglichkeit des Gasversorgers abzustellen (a.A. OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.12.2005 - 9 U 61/05).

    Soweit das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 06.12.2005, 9 U 61/05, danach differenziert, ob der dortige Hauptmieter nach den mietvertraglichen Vereinbarungen für den Energiebezug selbst dafür zu sorgen hatte und gehalten war, mit dem Versorgungsunternehmen einen Liefervertrag abzuschließen oder ob die Energieversorgung zu den vertraglichen Aufgaben des Vermieters gehörte, folgt das Gericht dieser Differenzierung ausdrücklich nicht.

  • LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    Die tatsächliche Entnahme von Strom als eine auf den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags gerichtete Willenserklärung ist grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss inne hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, a.a.O. sowie BGH, Beschluss v. 20.12.2005 - VIII ZR 7/04 zur Entnahme von Fernwärme; Palandt/Ellenberger, BGB , 68. Aufl. 2009, Einf.V. § 145 Rn. 27; OLG Naumburg, Urt. 6.12.2005 - 9 U 61/05 ).

    In der bloßen Anmietung von Räumen kommt zwar regelmäßig auch der Wille des Mieters zum Ausdruck, Vertragspartner des Versorgungsunternehmens zu werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urt.v. 6.12.2005 - 9 U 61/05 ).

  • LG Hagen, 08.07.2013 - 2 O 297/12

    Entgelt aus einem konkludent abgeschlossenen Vertrag über die Stromversorgung und

    Um unterschiedliche Versorgungsverträge für dasselbe Vertragsverhältnis zu vermeiden, erhält ein ausdrücklich geschlossener Vertrag den Vorzug vor einem stillschweigend eingegangenen Vertragsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928; OLG Koblenz, Urteil vom 02.02.2006 - 6 U #####/####, NJW-RR 2006, 1065; OLG Naunburg, Urteil vom 06.12.2005 - 9 U 61/05, LSK 2006, 520349; LG Itzehoe, Urteil vom 03.03.2009 - I S 179/08, BeckRS 2009, 22472).
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